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Erfolgreiche IRDi-Jahrestagung zum "Zukunftsfinanzierungsgesetz

Die diesjährige IRDi-Jahrestagung fand am 16. Juni 2023 im Congresszentrum Marburg statt und widmete sich dem Referentenentwurf eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes <https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Zukunftsfinanzierungsgesetz.pdf;jsessionid=712EF00AB32757E6522824BA7C821990.1_cid289?__blob=publicationFile&v=2>, der im April 2023 von BMJ und BMF vorgelegt wurde. Die Tagung wurde gemeinsam mit der Projektgruppe „Tokenisierung und Finanzmarkt <https://zevedi.de/themen/tofi/> (ToFi)“ des Zentrums verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZEVEDI) durchgeführt.


Die Veranstaltung beleuchtete insbesondere die Erleichterung des Kapitalmarktzugangs, die Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Finanzdienstleistungsbereich, die Haftungserleichterungen für Crowdfunding-Plattformen sowie die geplanten Änderungen im Aktienrecht hinsichtlich Kapitalerhöhungen, Mehrstimmrechtsaktien und "Kryptoaktien" gemäß dem elektronischen Wertpapiergesetz (eWpG).


Die Tagung begann mit einer Begrüßung und Einführung durch den Ko-Direktor des Instituts und Sprecher der ToFi-Projektgruppe, Prof. Dr. Sebastian Omlor. Im Anschluss referierte Dr. Stephan Bredt (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung) über die Zukunftsfinanzierung am Finanzplatz Frankfurt, gefolgt von einem Vortrag von Dr. Norbert Kuhn, der zu Strategien für eine Stärkung des deutschen Kapitalmarkts vorstellte.


Nach Diskussion und Pause setzte sich die Tagung mit dem Thema "Vertragsmuster im Finanzdienstleistungsbereich" durch Dr. Dirk Bliesener (Hengeler Müller, Frankfurt) fort. Prof. Dr. Julia Nicolussi von der Universität Zürich behandelte im Anschluss die Erleichterung von Kapitalerhöhungen und Mehrstimmrechtsaktien.



Im letzten Teil des Programms referierte Prof. Dr. Matthias Casper (Universität Münster) zur Einführung von elektronischen Aktien in das eWpG. Abschließend sprach Dr. Tobias Riethmüller (Görg, Frankfurt) über die Haftungserleichterung für Crowdfunding-Plattformen. Die Tagung endete mit Schlussworten und einem Ausblick des Ko-Direktors des IRDi, Prof. Dr. Florian Möslein.

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